Matomo

17.02.2014

Horrormagazin.de klärt auf: 5 Mythen über Staat und Filme

Horrormagazin.de klärt auf: 5 Mythen über Staat und Filme

Es lässt sich immer so leicht auf die so genannten Jugendschützer schimpfen. Blöd nur, dass mit solchen Tiraden häufig auch eine gehörige Portion Unwissen mit einhergehen. Fünf gängige öffentliche Meinungen haben wir hier aufgegriffen – und für euch zerlegt.

Mythos 1

Indem er Filme beschlagnahmt, schreibt der Staat den Menschen vor, was sie sehen dürfen und was nicht.

Wahrheit: Der Staat verbietet Menschen nicht, Filme zu sehen. Das Verbot bezieht sich auf Handel, Weiterverbreitung und öffentliche Vorführungen. Dagegen ist es nicht strafbar, beschlagnahmte Filme zu besitzen und sie sich privat anzusehen.

Mythos 2

Die Juristenkommission der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO/JK) gibt Filme frei.

Wahrheit: Die Kommission bewertet Filme danach, ob sie mit dem Jugendschutzgesetz oder dem Strafgesetz in Konflikt kommen. Heraus kommt lediglich ein Gutachten, das Händlern Sicherheit geben soll.

Mythos 3

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) kürzt Filme.

Wahrheit: Die FSK prüft Filme und gibt sie mit Altersbeschränkungen frei – oder eben nicht. In letzterem Fall kann der Filmverleih den Film kürzen und erneut der FSK vorlegen.

Mythos 4

Eltern dürfen bestimmen, was ihre Kinder sehen dürfen. Die FSK-Freigaben liefern nur Anhaltspunkte.

Wahrheit: FSK-Freigaben binden auch Eltern. Sie können bei öffentlichen Aufführungen eine FSK-Freigabe nicht einfach aushebeln. Was sie ihre Kinder zu Hause schauen lassen, ist dagegen Privatsache, das deckt das Jugendschutzgesetz nicht ab. Einzige Ausnahme: Filme ab zwölf Jahre dürfen auch Kinder über sechs Jahren sehen, wenn ein Elternteil dabei ist.

Anmerkung: In einer früheren Version stellten wir fest, dass FSK-Freigaben generell – also auch in nicht öffentlichen Bereichen – gelten. Das ist aber nicht richtig. Wir haben den Fehler behoben.

Mythos 5

Nur Horrorfilme ohne FSK-Freigabe sind wirklich guter Horror.

Wahrheit: Einerseits ist die FSK in jüngerer Vergangenheit sehr milde geworden. Blutige Action ist nur noch selten ein Problem, wie die Freigaben ab 16 Jahren für „Django Unchained“, „Machete kills“ und sogar den neugeprüften Klassiker „Total Recall“ gezeigt haben. Andererseits sind nicht geprüfte Filme zuweilen einfach nur blutig und entbehren jeglicher Atmosphäre und Substanz. So eine Schlachteplatte ist dann einfach nur noch langweilig.

Über den Autor Martin Riggs

Sein Pseudonym hat er von Martin Riggs aus "Lethal Weapon" entliehen, einer seiner liebsten Filmfiguren. In seiner Freizeit widmet er sich leidenschaftlich gern dem Thema Kino, unter anderem allem, was ihm eine Gänsehaut oder ein Lachen beschert.
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