Matomo

14.08.2016

Gerichtsbeschluss: „Tanz der Teufel“ ist nicht mehr beschlagnahmt

Gerichtsbeschluss: „Tanz der Teufel“ ist nicht mehr beschlagnahmt

34 Jahre musste der Horrorklassiker „Tanz der Teufel“ sein Dasein in deutschen Giftschränken fristen. Erhältlich waren lediglich stark gekürzte Fassungen. In der ungeschnittenen Fassung war er wegen seiner Gewaltdarstellung verboten.

Von Liste B gestrichen

Nun hat Sony Pictures vor dem Amtsgericht Tiergarten (Berlin) die Aufhebung der Beschlagnahme erwirkt, das Generalverbot ist damit aufgehoben. In einem weiteren Schritt will es nun bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien erreichen, dass der Film nicht mehr indiziert ist. Die entsprechenden Anträge werden zurzeit geprüft. Anschließend will Sony den Film der FSK vorlegen, um eine Altersfreigabe zu erreichen. Damit könnte er nicht wieder indiziert werden.

Der kleine Geniestreich, der Sam Raimi eine Eintrittskarte nach Hollywood par excellence verschafft hatte („Spiderman 1 bis 3“) und der den modernen Horrorfilm nachhaltig mitgeprägt hat, könnte damit bald wieder seinen Ehrenplatz in den Regalen eingefleischter Horror-Enthusiasten bekommen.

Über den Autor Angus Sc.

Seine Affinität zu Horrorfilmen hatte er bereits in früher Jugend entdeckt. Daraus resultiert seine Vorliebe für Horrorklassiker aus den späten Siebzigern und frühen Achtzigern.
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