Resident Evil: Welcome to Raccoon City ab 25. November 2021 im Kino
Beim kommenden RESIDENT-EVIL-Teil WELCOME TO RACCOON CITY müssen wir leider auf Hauptdarstellerin Milla Jovovich verzichten. Es handelt es sich um einen Prequel rund um den Pharmariesen Umbrella Corporation. Da gab es die Figur Alice schlicht noch nicht. Wie auch schon im offiziellen Trailer zu sehen ist, können wir uns auf eine actionlastige und kurzweilige Unterhaltung freuen. Der Film orientiert sich optisch an klassischen Survival-Horror-Spielen. Am 25. November 2021 läuft RESIDENT EVIL: WELCOME TO RACCOON CITY bei uns in den Kinos an.
Vor Jahren hat er sich noch vor Horrorfilmen gegruselt. Naja, vielleicht so ein bisschen. Jetzt schaut er sie jedenfalls mit ganz anderen Augen. Je länger er sich mit diesen Filmen auseinander setzte, desto mehr faszinierten sie ihn. Mehr von Ash Williams
Unsere Webseite horrormagazin.de nutzt Cookies. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, die Website zu verbessern und Werbung auszuspielen. Durch Bestätigen des Buttons "Alle akzeptieren" stimmst du der Verwendung zu. Über den Link "Individuelle Datenschutzeinstellungen" lässt sich bestimmen, welche Cookies zugelassen werden sollen.Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Das EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Das EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer.Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.