Endlich: SCREAM 6 Ghostface ab Mai 2023 fürs Heimkino erhältlich
Der Ghostface-Killer lässt in SCREAM 6 mal wieder so richtig die Fetzen fliegen. Alle, die den aktuellen Slasher noch nicht im Kino gesehen hatten, können sich auf die Heimkinostarts freuen. Ja, davon gibt es gleich mehrere. Ab dem 8. Mai 2023 erscheint der neueste Teil des Horror-Franchises als Downloadversion, zwanzig Tage später als Video-on-Demand zum Leihen und ab dem 13. Juli 2023 dann auch als Blu-ray bzw. DVD. Eine entsprechende Variante als Limited 4K UHD Steelbook und 4K Ultra HD wird ebenfalls im Handel erhältlich sein. Huhh – nach soviel Zahlen, jetzt erstmal den Trailer zum Film.
Inhaltsverzeichnis
Offizieller Trailer SCREAM 6
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Mehr erfahren
Vor Jahren hat er sich noch vor Horrorfilmen gegruselt. Naja, vielleicht so ein bisschen. Jetzt schaut er sie jedenfalls mit ganz anderen Augen. Je länger er sich mit diesen Filmen auseinander setzte, desto mehr faszinierten sie ihn. Mehr von Ash Williams
Unsere Webseite horrormagazin.de nutzt Cookies. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, die Website zu verbessern und Werbung auszuspielen. Durch Bestätigen des Buttons "Alle akzeptieren" stimmst du der Verwendung zu. Über den Link "Individuelle Datenschutzeinstellungen" lässt sich bestimmen, welche Cookies zugelassen werden sollen.Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Das EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Das EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer.Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.