„Chroniken der Finsternis – Die Trilogie“ ab 5. Juli 2019 als Blu-ray, DVD und Stream
Mit epochaler Wucht macht sich Russland auf dem Filmmarkt nur selten bemerkbar. Abgesehen von Timur Bekmambetow, der dem einen oder anderen Filmfreund noch mit „Wanted“ oder „Abraham Lincoln Vampirjäger“ noch ein Begriff ist, blieben keine großen Namen in Erinnerung. Mit der „Finsternis“-Trilogie, die am 5. Juli 2019 als Blu-ray, DVD und Stream erscheint, kann sich das ändern. Blutige Mordfälle, schaurige Visionen und ein in Nebel gehüllter Gothik-Look sehen zumindest im offiziellen Trailer zur Reihe vielversprechend aus.
Inhaltsverzeichnis
Offizieller Trailer „Chroniken der Finsternis – Die Trilogie“
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Mehr erfahren
Als Kind der 90er Jahre wuchs Cotton Weary mit der gerade startenden Teenie-Horrorwelle auf. „Scream“ legte nicht nur den Grundstein für die Freude an Horrorfilmen, sondern war auch der Stein des Anstoßes, um Kino lieben zu lernen. Mehr von Cotton Weary
Unsere Webseite horrormagazin.de nutzt Cookies. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, die Website zu verbessern und Werbung auszuspielen. Durch Bestätigen des Buttons "Alle akzeptieren" stimmst du der Verwendung zu. Über den Link "Individuelle Datenschutzeinstellungen" lässt sich bestimmen, welche Cookies zugelassen werden sollen.Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Das EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Das EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer.Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.