Alle Jahre wieder: „Black Christmas“-Remake zu Weihnachten im Kino
Die Welle der Horror-Remakes wächst und wächst. Nachdem nun „ES“, „Child’s Play“ und „Halloween“ aus ihren Gräbern gezerrt wurden, greifen die umtriebigen Produzenten von Blumhouse Production nun auch auf die Konserven aus dem Giftschrank zurück. „Black Christmas“ wird im Dezember 2019 erneut in die Kinos kommen und ist dabei schon die zweite Verfilmung des Originals aus 1974. Bereits 2006 lief die Neuauflage eher unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Kino, womit die Freude auf das kommende Weihnachtsfest noch verhalten ist. Wer die 2006er Version vergessen hat, darf sich im folgenden Trailer noch einmal erinnern.
Inhaltsverzeichnis
Offizieller Trailer „Black Christmas“
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Mehr erfahren
Als Kind der 90er Jahre wuchs Cotton Weary mit der gerade startenden Teenie-Horrorwelle auf. „Scream“ legte nicht nur den Grundstein für die Freude an Horrorfilmen, sondern war auch der Stein des Anstoßes, um Kino lieben zu lernen. Mehr von Cotton Weary
Unsere Webseite horrormagazin.de nutzt Cookies. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, die Website zu verbessern und Werbung auszuspielen. Durch Bestätigen des Buttons "Alle akzeptieren" stimmst du der Verwendung zu. Über den Link "Individuelle Datenschutzeinstellungen" lässt sich bestimmen, welche Cookies zugelassen werden sollen.Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Das EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Das EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer.Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.